Aktuelle Infos zu COVID-19
Corona-Fall in unserer Schule:
UPDATE: 27.10.2020
wie uns das Gesundheitsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mitteilte, ist an unserer Schule eine Person positiv auf das Covid-19-Virus getestet worden. Es handelt sich hierbei um ein Kind der Jahrgangsstufe 5.
Das Gesundheitsamt hat deshalb entschieden, alle Schülerinnen der betreffenden Klasse für zunächst 10 Tage in Quarantäne zu schicken. Nach Aussage des Gesundheitsamtes liegt für alle anderen an unserer Schule tätigen Personen aktuell keine Gefährdungslage vor. Aus diesem Grund findet für die Klassenstufen 5-10 der reguläre Unterricht statt.
Der heutige Lehrersprechtag entfällt jedoch für alle Klassenstufen (5-10)!
Herbstferien 2020: Reisewarnungen und Risikogebiete beachten
Die letzten Wochen haben gezeigt, dass die Infektionen vorrangig durch Urlaubsrückkehrende in die Schulen gelangen. Deshalb sollen Reisen in Risikogebiete oder besonders betroffene Gebiete in Deutschland – auch in den Herbstferien – unter allen Umständen vermieden werden.
Für Reiserückkehrende gelten die Regelungen der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Rückkehr aus dem Jahresurlaub oder einen Wochenendaufenthalt handelt. In jedem Fall ist nach Rückkehr aus einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten und das örtliche Gesundheitsamt unaufgefordert zu informieren. Das Gesundheitsamt kann Erziehungsberechtigte auch über die Möglichkeit, diese Quarantäne zu verkürzen, auf Wunsch beraten. Keinesfalls dürfen diese Reiserückkehrenden die Schule betreten oder persönlichen Kontakt zu Lehrkräften oder anderen Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten suchen.
Die betroffenen Gebiete in Deutschland werden auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie veröffentlicht. Die Liste der Risikogebiete wird auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete) veröffentlicht.
Um das Risiko einer Infektion durch eine Reiserückkehr nach den Ferien zu minimieren, wurden die Regelungen zur Vorlage der Gesundheitsbestätigung noch einmal geschärft.
Überdies besteht nach Ziffer 7 der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und fachaufsichtliche sowie dienstrechtliche Weisung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zum Besuch von Schulen zur Eindämmung der Atemwegserkrankungen COVID-19/ Übertragung von SARS-CoV-2 für volljährige Schülerinnen und Schüler beziehungsweise bei Minderjährigen für deren Erziehungsberechtigte eine Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 4 SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung.
In der Anlage ist das neue Formular zur Gesundheitsbestätigung beigefügt. Es enthält nun einen Teil A (Reiserückkehrende) und einen Teil B (Gesundheitsbestätigung), die jeweils beide von den Erziehungsberechtigten beziehungsweise der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler unterschrieben werden müssen.
Die Vorlage des unterschriebenen Formulars durch die Schülerinnen und Schüler muss am ersten Tag nach den Ferien, also am 12. Oktober 2020, vor Schulbeginn erfolgen.
Für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung im Formular zur Gesundheitsbestätigung nicht nachgekommen sind, gilt ab dem 12. Oktober 2020 an den Schulen des Landes ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlage. Dieses Verbot gilt bis zur Vorlage der Erklärung, längstens jedoch für 14 Tage ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erklärung von der Schule gefordert wurde. Das heißt, sobald das Formular vorgelegt wird, können die Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule kommen und am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter setzt das Betretungsverbot durch.