Begriff: Betrof­fe­ner

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Ein Betrof­fe­ner ist eine Per­son, deren per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet werden.

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten sind Infor­ma­tio­nen, mit denen man eine Per­son erken­nen oder wie­der­erken­nen kann. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel der Name, die Adres­se, das Geburts­da­tum, die Tele­fon­num­mer, eine E-Mail-Adres­se, Fotos oder auch Daten über die Nut­zung einer Webseite.

Wenn eine Schu­le, eine Fir­ma, eine App oder eine Web­sei­te sol­che Daten spei­chert, nutzt, wei­ter­gibt oder löscht, spricht man von Datenverarbeitung.

Nach der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) hat eine betrof­fe­ne Per­son bestimm­te Rech­te. Sie darf zum Bei­spiel erfah­ren, wel­che Daten über sie gespei­chert wer­den, war­um die­se Daten ver­ar­bei­tet wer­den und wer Zugriff dar­auf hat.

Bei­spiel:
Wenn eine Schu­le den Namen, die Klas­se und die Noten eines Schü­lers spei­chert, ist die­ser Schü­ler die betrof­fe­ne Person.

Synonyme:
betroffene Person, Person, Nutzer, Datenperson
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